(1) Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes ist den Verbandsmitgliedern spätestens einen Monat vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zuzuleiten.
(2) Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz amtlich bekanntgemacht.