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Zitierfest

RgbZMSVerbandS · Verbandssatzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf

§ 20 RgbZMSVerbandS – Haushaltssatzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2023.

(1) Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes ist den Verbandsmitgliedern spätestens einen Monat vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zuzuleiten.

(2) Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz amtlich bekanntgemacht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 20 RgbZMSVerbandS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 20 RgbZMSVerbandS? Zitiere den Wortlaut.“

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