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Zitierfest

RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen

§ 7 RgbZMSAnlagenS – Haftung der Benutzer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.

Für Schäden, die dem ZMS bei oder infolge der Benutzung der Einrichtungen entstehen, haftet der Benutzer, sofern er nicht nachweist, dass ihn an den Schäden kein Verschulden trifft.

Als Benutzer im Sinne dieser Vorschrift gelten auch diejenigen, die die bei ihnen anfallenden Abfälle durch Dritte abliefern lassen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbZMSAnlagenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbZMSAnlagenS? Zitiere den Wortlaut.“

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