Der ZMS haftet allen Anlieferern von Abfällen für Schäden, die ihnen bei Benutzung der Einrichtungen entstehen, nur, wenn und soweit seinen Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen
§ 6 RgbZMSAnlagenS – Haftung des Zweckverbandes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.
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