Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen

§ 6 RgbZMSAnlagenS – Haftung des Zweckverbandes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.

Der ZMS haftet allen Anlieferern von Abfällen für Schäden, die ihnen bei Benutzung der Einrichtungen entstehen, nur, wenn und soweit seinen Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbZMSAnlagenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbZMSAnlagenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten