Der angelieferte Müll geht mit der Übernahme durch den ZMS in dessen Eigentum über, soweit nicht die OVEG die Entsorgung übernimmt. Vorgefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt. Der ZMS ist jedoch nicht verpflichtet, nach verlorenen Wertgegenständen zu suchen.
RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen
§ 5 RgbZMSAnlagenS – Eigentumsübertragung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.
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