Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbZMSAnlagenS · Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen

§ 5 RgbZMSAnlagenS – Eigentumsübertragung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.12.2005.

Der angelieferte Müll geht mit der Übernahme durch den ZMS in dessen Eigentum über, soweit nicht die OVEG die Entsorgung übernimmt. Vorgefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt. Der ZMS ist jedoch nicht verpflichtet, nach verlorenen Wertgegenständen zu suchen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbZMSAnlagenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbZMSAnlagenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten