Die Stiftung wird von den Organen der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten. Die Unterstützungen werden durch den/die Oberbürgermeister/in oder seine/ihre Vertretung auf Vorschlag des/der für Stiftungsangelegenheiten zuständigen Referenten/in gewährt.
RgbWohltaetigkeitS · Satzung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
§ 5 RgbWohltaetigkeitS – Stiftungsorgane und Verwaltung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.02.2019.
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„Was regelt § 5 RgbWohltaetigkeitS? Zitiere den Wortlaut.“