(1) Die verwendeten Begrifflichkeiten sind entsprechend der Begrifflichkeiten in der Bayerischen Bauordnung zu verstehen.
(2) Die folgenden in dieser Satzung verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:
- 1. „Pylone“ und „Stelen“ sind freistehende, meist mehrseitig wirkende Werbeanlagen, auf denen vorrangig Firmenname, -logo und gegebenenfalls Branchenhinweis angebracht sind. Eine Sammelanlage ist ein Pylon oder eine Stele, auf der mehrere Firmen gleichzeitig ihre Firmenbeschriftung anbringen.
- 2. Bei der „Höhe“ von freistehenden Werbeanlagen wird als unterer Bezugspunkt die Geländeoberfläche und als oberer Bezugspunkt der oberste Abschluss der Werbeanlage angesetzt.
- 3. Unter „Leuchtkästen“ werden Werbeanlagen verstanden, die aus einer transparenten, vollflächig hinterleuchteten Front- und ggf. Seitenansicht bestehen. Ihre Leuchtmittel sind grundsätzlich nicht sichtbar.
- 4. „Digitale Werbeanlagen“ sind Anlagen mit einer elektrisch angesteuerten Anzeige zur Darstellung von veränderlichen Informationen wie Bilder oder Zeichen. Digitale Werbung wird insbesondere auf Bildschirmen gezeigt.
- 5. „Werbung an der Stätte der Leistung“ bedeutet, dass die Werbeanlage in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Ort der eigenen Leistung steht.
- 6. „Veränderung“ ist jede bauliche Maßnahme, durch die auf den vorhandenen technischen Zustand einer baulichen Anlage eingewirkt wird und bei der die Werbeanlage nach Durchführung der baulichen Maßnahme als eine andere erscheint als vorher. Die Änderung ist abzugrenzen von bloßen Instandhaltungsmaßnahmen, die der Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit und der baulichen Substanz einer Anlage dienen, ohne deren Identität zu verändern.
- 7. „Grell“ bedeutet eine in auffallender, dem Auge oft unangenehmer Weise intensiver Farbigkeit.
- 8. „Senkrechtschrift“ bedeutet eine vertikal angeordnete Schrift.
- 9. „Bauwerbetafeln“ sind Werbeanlagen, die der Bewerbung einer baulichen Anlage am Ort und während der Zeit der Entstehung dieser baulichen Anlage dienen.
- 10. Ein „Bauzaun“ ist ein mobiles Element, das für gewöhnlich als Absicherung einer Baustelle verwendet wird. Er besteht aus einem umlaufenden Rahmen mit Gitterstäben und wird mittels Fußplatten stabilisiert.
- 11. Ein „Baugerüst“ ist eine vorübergehend errichtete Tragkonstruktion aus Stangen, Balken und Brettern, die für gewöhnlich z.B. als Arbeitsplattform oder als Schutzeinrichtung bei einer Baumaßnahme verwendet wird.