Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWappenS · Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Regensburg

§ 3 RgbWappenS – Widerruf

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.06.2010.

(1) Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie ist insbesondere zu widerrufen, wenn

1) die durch die Genehmigung erteilten Befugnisse überschritten oder die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen nicht erfüllt werden,

2) die Voraussetzungen für die Genehmigung weggefallen sind,

3) die Gebühr nach § 4 nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet wird.

(2) Bei Widerruf der Erlaubnis besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbWappenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbWappenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten