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Zitierfest

RgbUnkenVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg

§ 3 RgbUnkenVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.09.1980.

Zweck der Inschutznahme des flächenhaften Naturdenkmales ist es,

1) den Lebensraum der Unken und Frösche zu erhalten und zu sichern,

2) Veränderungen des Lebensraumes zu verhindern.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbUnkenVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbUnkenVO? Zitiere den Wortlaut.“

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