Zweck der Inschutznahme des flächenhaften Naturdenkmales ist es,
1) den Lebensraum der Unken und Frösche zu erhalten und zu sichern,
2) Veränderungen des Lebensraumes zu verhindern.
RgbUnkenVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg
Zweck der Inschutznahme des flächenhaften Naturdenkmales ist es,
1) den Lebensraum der Unken und Frösche zu erhalten und zu sichern,
2) Veränderungen des Lebensraumes zu verhindern.
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