Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbTheaterS · Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg "Theater Regensburg"

§ 8 RgbTheaterS – Vorstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.05.1999.

(1) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, eine erneute Bestellung ist zulässig.

(2) Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, nämlich einer Intendantin / einem Intendanten und einer kaufmännischen Leiterin / einem kaufmännischen Leiter. Der Verwaltungsrat kann einen/eine Verhinderungsvertreter/Verhinderungsvertreterin bestellen.

(3) Der Vorstand vertritt das Unternehmen nach außen; die Vorstandsmitglieder sind hierbei alleinvertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Vorstands können im Einzelfall Befugnisse übertragen.

(4) Das für kaufmännische Angelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied ist für das Rechnungswesen des Kommunalunternehmens verantwortlich.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbTheaterS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbTheaterS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten