(1) Der Rücktritt des Benutzers vom Benutzungsvertrag (Rücknahme verkaufter Karten) ist ausgeschlossen. Bei Änderungen des Vorstellungsprogramms kann ein Rücktritt vom Benutzungsverhältnis durch Rückgabe der Karten, nicht aber von Platzmieter- bzw. Abonnementkarten, bis zum Beginn der Aufführung bzw. der Ersatzvorstellung erfolgen. Bei Ausfall einer Veranstaltung wird der Kartenpreis innerhalb von 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin zurück erstattet.
(2) Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises in folgenden Fällen:
- a) Bei Abbruch vor der Pause,
- b) bei Werken ohne Pause und Freilichtvorstellungen bei Abbruch bis zum Ablauf von 45 Spielminuten,
- c) bei Werken mit mehr als einer Pause bei Abbruch bis zum Ablauf von weniger als der Hälfte der Spieldauer.