(1) Theater Regensburg schließt Platzmieten- und Abonnementverträge für jeweils eine Spielzeit ab.
(2) Platzmieten- und Abonnementverträgen liegen besondere Bedingungen zugrunde:
1) Mit der Aushändigung des Platzmieten- bzw. Abonnementrechnung gilt der Vertrag zwischen Platzmieter und Theater Regensburg als geschlossen.
2) Das Abonnement ist ein beiderseitiges festes Abkommen für die ganze Spielzeit und erstreckt sich von September bis Juli. Ein Rücktritt während der Spielzeit ist daher nicht möglich.
3) Jede Abonnementbestellung verpflichtet zur Zahlung der in der Mietreihe festgelegten Vorstellungen. Aus Vereinfachungsgründen wird die Platzmiete in 2 Spielzeitraten zum 15. Oktober und 15. Februar zur Zahlung fällig. Einzahlungen sind an das in der Abonnementrechnung angegebene Konto zu leisten. Eine Bareinzahlung an der Theaterkasse ist nicht möglich. Kommt ein Abonnent mit der Zahlung in Verzug und wird trotz vorheriger Mahnung die fällige Platzmiete nicht rechtzeitig entrichtet, so erfolgt gebührenpflichtige Einziehung. Es besteht die Möglichkeit für die Platzmieter und Abonnenten, die fälligen Platzmietenraten vom Girokonto abbuchen zu lassen.
4) Beim Eintritt in den Zuschauerraum ist der Platzmietenausweis dem Einlaßpersonal stets unaufgefordert vorzuzeigen.
5) Das Abonnement ist für einzelne Vorstellungen übertragbar. Die dauernde Übertragung eines Abonnementsplatzes kann nur mit Zustimmung der Theater-Verwaltung erfolgen. Die Haftung übernimmt der Besteller.
6) Im Falle des Verlustes des Platzmietenausweises ist zur Vermeidung von Missbrauch eine sofortige schriftliche Benachrichtigung des Theaters erforderlich, das dann dem Platzmieter eine Zweitschrift des Ausweises ausstellt.
7) Das Abonnement verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht ausdrücklich bis spätestens 15. Mai eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird, zu den Bedingungen, die für die kommende Spielzeit gelten.
8) Das Theater ist berechtigt, in Ausnahmefällen Platzmieten- und Abonnementvorstellungen auf andere Wochentage zu verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises geltend gemacht werden kann. Sämtliche Verlegungen werden durch Presse und Plakatanschläge rechtzeitig bekanntgegeben. Ersatzansprüche von Vorstellungen, die aus Unkenntnis, wegen Krankheit oder irrtümlich versäumt wurden, werden nicht anerkannt. Soweit in besonderen Ausnahmefällen aus künstlerischen Gründen für das Abonnement nicht neue Inszenierungen aufgeführt werden können, werden Werke des Repertoires angeboten.
9) Der Platzmieter bzw. Abonnent hat bei terminlicher Verhinderung die Möglichkeit, seine Abonnementplätze gegen die Ausgabe von Umtauschscheinen zurückzugeben. Diese Umtauschscheine können für Plätze der gleichen oder einer niedrigeren Preiskategorie einer Vorstellung des in der Regel gleichen Stücks zu einem anderen Termin eingetauscht werden. Mögliche Differenzbeträge können nicht erstattet werden. Der Umtausch in eine höhere Preiskategorie ist gegen Aufzahlung möglich. Die Anzahl der Umtauschmöglichkeit richtet sich nach der Platzmieten- und Abonnementreihe und ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Mietreihe Anzahl Vorstellungen Anzahl Umtauschmöglichkeiten A-H, S, Z, Y je 12 4 J, R je 10 3 N 7 bis10 3 L, T je 5 2 W Anzahl Neuproduktionen 3 X, M, P, Q Anzahl Neuproduktionen 3 Konzert 7 2
10) Der beabsichtigte Umtausch muss bis spätestens 12.00 Uhr des der Vorstellung vorausgehenden Werktages (Bei Wochenendvorstellung Freitags) der Theaterkasse schriftlich (persönlich, per Post oder per Fax: 0941/507-1870) mit den zusammen mit dem Platzmietenausweis übergebenen Umtauschformularen mitgeteilt werden. Ein telefonischer Umtausch ist nicht möglich. Die ausgestellten Umtauschscheine gelten bis zum Ende der Spielzeit. Verlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich. Umtauschscheine können in der Regel nicht an Silvester, an Feiertagen, bei Premieren und bei Gastspielen eingelöst werden. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig eingereichte, sowie für verfallene oder verlorengegangene Umtauschscheine wird kein Ersatz geleistet. Sämtliche Gutscheine bzw. Umtauschschein werden am Ende der Spielzeit ungültig.
11) Die Aufhebung des Abonnements bei Sonderveranstaltungen und an Feiertagen bleibt dem Theater vorbehalten.
12) Das Theater ist berechtigt, bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
13) Platzmieter und Abonnenten können für Repertoirevorstellungen (ausgenommen sind in der Regel Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Vorstellungen an Feiertagen und Silvester) bis zu 4 Karten mit einer Ermäßigung von 25% auf den normalen Kassenpreis erwerben, insgesamt aber nicht mehr als 8 Karten pro Spielzeit und Platzmiete bzw. Abonnement.
Mietreihe Anzahl Vorstellungen Anzahl Umtauschmöglichkeiten
A-H, S, Z, Y je 12 4
J, R je 10 3
N 7 bis10 3
L, T je 5 2
W Anzahl Neuproduktionen 3
X, M, P, Q Anzahl Neuproduktionen 3
Konzert 7 2