(1) Eintrittskarten können an der Abendkasse oder im Rahmen des Vorverkaufs erworben werden. Die Vorverkaufszeiten werden durch Aushang an der Theaterkasse bekanntgegeben.
(2) Die Kartenabgabe erfolgt gegen Barzahlung, Zahlung mit Euroscheck oder Euroscheckkarte oder nach Eingang der Geldüberweisung bei Gruppenbestellungen. Mit dem Erhalt der Eintrittskarte kommt der Benutzungsvertrag zu Stande.
(3) Schriftliche Vorbestellungen können nur im Rahmen des für die jeweilige Vorstellung bereitstehenden Vorverkaufskontingents bearbeitet werden. Es werden in der Regel höchstens vier Karten je Bestellung abgegeben. Mit der Rechnungsstellung kommt der Benutzungsvertrag zustande. Die Gutschrift des Rechnungsbetrages muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bei der Tageskasse von Theater Regensburg vorliegen; andernfalls gelten die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Benutzungsvertrag als erloschen; etwaige Schadensersatzansprüche von Theater Regensburg bleiben hiervon unberührt. Nach Eingang der Gutschrift und frühenstens ab Beginn des Schalterverkaufs für die entsprechende Veranstaltung können die Karten gegen Nachweis der Empfangsberechtigung an der Theaterkasse abgeholt werden. Auf Wunsch können die Eintrittskarten dem Besteller zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
(4) Am Vorverkaufsschalter werden grundsätzlich bis zu zehn Karten abgegeben; im Einzelfall kann die Kartenabgabe (für bestimmte Veranstaltungen) auf eine geringere Anzahl beschränkt werden.
(5) Kartenbestellungen können fernmündlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Mit der Abholung der Theaterkarten an der Theaterkasse kommt der Benutzungsvertrag zustande. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Theater Regensburg wegen nicht rechtzeitiger Abholung der Eintrittskarten bleiben hiervon unberührt.
(6) Bei Verlust einer Eintrittskarte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Berechtigung zum Eintritt besteht.