(1) Die Eintrittspreise werden vom Verwaltungsrat des Theater Regensburg festgesetzt. Die Höhe der Eintrittspreise ist aus dem Aushang an der Theaterkasse ersichtlich. Im Eintrittspreis ist das Entgelt für die Aufbewahrung der Garderobe enthalten.
(2) Im Rahmen der festgesetzten Eintrittspreise werden Ermäßigungen für Sammelbesucher, Platzmieter, Abonnenten, Besucherorganisationen, Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger, Schwerbeschädigte ab 80% Erwerbsminderung, Schüler, Studenten und Kinder bis vierzehn Jahren gewährt. Inhaber der "Aktivkarte" für Senioren und des "Freizeitpasses" für Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende erhalten die für Aktivkarte bzw. Freizeitpass vorgesehenen Ermäßigungssätze. Die Berechtigung ist beim Bezug ermäßigter Eintrittskarten, sowie beim Besuch der Vorstellung nachzuweisen.
(3) Beim unberechtigten Bezug verbilligter Eintrittskarten ist der Unterschiedsbetrag zum Normalpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von DM 20,- nachzuentrichten.
(4) Wer eigenmächtig einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einnimmt, kann von diesem Platz verwiesen werden. Mit Erlaubnis des diensttuenden Personals kann ein anderer Platz mit höherem Eintrittspreis jedoch dann eingenommen werden, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen dem entrichteten Kartenpreis und dem für den tatsächlich eingenommenen Platz festgesetzten Preis nachentrichtet wird.