Zweck der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1) den Schutzgegenstand als ökologisch besonders wertvolle Ausgleichsfläche zu sichern,
2) die dortigen Standortbedingungen seltener und gefährdeter Pflanzenarten zu bewahren und durch Pflegemaßnahmen zu verbessern,
3) den Bestand der vorhandenen Lebensgemeinschaften und den für die Artenvielfalt notwendigen Lebensraum zu erhalten und zu verbessern,
4) den seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere den Tagfaltern und Heuschrecken, den notwendigen Lebensraum zu erhalten und Störungen fernzuhalten,
5) die durch die Morphologie sowie die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebietes zu sichern,
6) die von diesen Flächen ausgehende Bereicherung des Landschaftsbildes mit verschiedenen, mosaikartigen Strukturen zu erhalten.