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Zitierfest

RgbTaxitarifO · Taxitarifordnung der Stadt Regensburg

§ 7 RgbTaxitarifO – Beförderungspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.09.1991.

(1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches.

(2) Ein Anspruch auf die Durchführung von Auftragsfahrten besteht nicht.

(3) Gepäck und Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch ihre Mitnahme Gefahren für eine ordnungsgemäße und sichere Beförderung ausgehen können.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbTaxitarifO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbTaxitarifO? Zitiere den Wortlaut.“

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