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Zitierfest

RgbTaxitarifO · Taxitarifordnung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbTaxitarifO – Begriffsbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.09.1991.

(1) Anfahrten sind bestellte Leerfahrten zur Abholadresse.

(2) Zielfahrten sind Fahrten, bei denen das Taxi vom Kunden am Ziel entlassen wird.

(3) Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbTaxitarifO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbTaxitarifO? Zitiere den Wortlaut.“

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