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Zitierfest

RgbSuMSBS · Satzung über die Benutzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschule Benutzungssatzung - SuMSBS)

§ 8 RgbSuMSBS – Förderklasse/Studienvorbereitende Ausbildung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.06.2013.

(1) Die Musikschule bietet besonders interessierten und begabten Schülern eine vertiefte Musikbildung. Darüber hinaus bereitet sie durch eine studienvorbereitende Ausbildung auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vor.

(2) Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderklasse werden in dem als Anlage beigefügten Anhang zur Benutzungssatzung geregelt, der Bestandteil der jeweils gültigen Benutzungssatzung ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbSuMSBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbSuMSBS? Zitiere den Wortlaut.“

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