(1) Die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg weist den Leistungsstand in öffentlich zugänglichen Veranstaltungen (Matineen, Konzerten, Vorspielen etc.) nach. Jede weitere Veranstaltung einzelner Klassen, Gruppen oder Schüler bei Veranstaltungen außerhalb des Schulbetriebes ist der Schulleitung vorher anzuzeigen und bedarf ihrer Genehmigung. Bei Teilnahme der Sing- und Musikschule an sonstigen Veranstaltungen sind die Schüler zur Mitwirkung verpflichtet.
(2) Leistungsnachweise erfolgen außerdem durch:
- a) Stufenprüfung
- b) Freiwillige Leistungsprüfung
- c) Kompetenznachweis Musik
(3) Die Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungsnachweise werden in dem als Anlage beigefügten Anhang zur Benutzungssatzung geregelt, der Bestandteil der jeweils gültigen Benutzungssatzung ist.
(4) Im Zentrum der musikalischen Arbeit an der Sing- und Musikschule steht das gemeinsame Singen und Musizieren. Ziel ist, Wege zum gemeinsamen Erleben von Musik aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler mit passenden und qualifizierten angeboten verschiedener Stilrichtungen zu begleiten. Musikunterricht und Ensemblearbeit ergänzen sich somit in ihrem Ziel und ihrer Wirkung.
(5) Diese Ziele werden durch das Bonussystem gefördert.
(6) Die Voraussetzungen für das Bonussystem werden in dem als Anlage beigefügten Anhang zur Benutzungssatzung geregelt, der Bestandteil der jeweils gültigen Benutzungssatzung ist. Die bei einem verwirklichten Bonustatbestand zu zahlende (verminderte) Gebühr ergibt sich aus den Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 der Anlage zur Sing- und Musikschulgebührensatzung (Gebührenverzeichnis).