(1) Die Ausbildung erfolgt nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). Für den Unterricht gelten der VdM-Bildungsplan „Musik in der Elementar-/Grundstufe“ und die Rahmen-Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen, in denen Ziele und Inhalte der Ausbildung formuliert sind, sowie ggf. weitere Lehrplan-Bestimmungen der Musikschule.
Die Ausbildung der Sing- und Musikschule gliedert sich in:
- a) Elementarstufe/Grundfächer
- b) Instrumentale und Vokale Lernfächer (Unter-/Mittel-/Oberstufe)
- c) Instrumentale und vokale Kernfächer (Ensemble/Orchester/Chor)
- d) Ergänzungsfächer
- e) Studienvorbereitende Ausbildung (Förderunterricht)
- f) Kooperationen
- g) Projekte und Veranstaltungen
(2) Der Elementar-/Grundfachunterricht geht dem Unterricht in den Instrumental-/Vokalfächern voraus und begleitet ihn. Kern-/Ensemblefächer sind grundlegender Bestandteil des Musikschulunterrichts. Ergänzungsfächer, studienvorbereitende Ausbildung, Kooperationen, Projekte und Veranstaltungen vervollständigen das Leistungsangebot der Musikschule.
(3) In der Regel sollen die Schülerinnen und Schüler alle Ausbildungsstufen durchlaufen. Dabei sollen die Anforderungen der Lehrpläne erfüllt werden. Der Übergang von einer Stufe in die nächstfolgende kann je nach Eignung verkürzt werden. Die Verweildauer in der Unter- und Mittelstufe wird auf 4 Jahre begrenzt. In Ausnahmefällen können diese bis zum max. Alter von 12 bzw. 18 Jahren verlängert werden.
(4) Die Festlegung der Ausbildungsstufen nach Altersgruppen ist eine Richtlinie. Sie schließt die Aufnahme älterer Schülerinnen/Schüler in eine darunter liegende Stufe, bzw. den umgekehrten Fall nicht aus. Entscheidend ist der Ausbildungsstand.
(5) Die Ausbildung soll die Dauer einer Ausbildungsstufe (Unter-, Mittel-, Oberstufe) nicht unterschreiten.