(1) Die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg steht Musikinteressierten mit Hauptwohnung im Stadtgebiet Regensburg offen. Schüler und Schülerinnen mit Hauptwohnung außerhalb Regensburgs werden mit Zustimmung der Schulleitung aufgenommen, wenn sie in den Schulbetrieb reibungslos integriert werden können und ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind.
(2) Die Anmeldungen sind in schriftlicher oder elektronischer Form an die Schule zu richten und bei Minderjährigen durch die Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Bei elektronischer Anmeldung sind zwingend die hierfür bereitgestellten Formulare zu verwenden. Anmeldungen können auch unter Vermittlung der einzelnen Lehrkräfte erfolgen, werden aber erst durch die Bestätigung der Sing- und Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum Beginn des Schuljahres. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind möglich, eine Aufnahme nach Schuljahresbeginn erfolgt jedoch nur dann, wenn eine Integration des Schülers/der Schülerin möglich erscheint und die Voraussetzungen seitens der Sing- und Musikschule gegeben sind.
(4) Mit der Anmeldung erklären sich die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten bereit, für einen regelmäßigen Besuch des Unterrichts zu sorgen und die laufenden Gebühren pünktlich zu entrichten.
(5) Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Sing- und Musikschule verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet.