Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
RgbSuMSBS · Satzung über die Benutzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschule Benutzungssatzung - SuMSBS)
§ 2 RgbSuMSBS – Schuljahr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.06.2013.
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„Was regelt § 2 RgbSuMSBS? Zitiere den Wortlaut.“