(1) Die Städtische Sing- und Musikschule ist eine Einrichtung der Stadt Regensburg. Sie führt den Namen "Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg".
(2) Die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen erschließen und fördern. Insbesondere soll sie junge Menschen frühzeitig zum gemeinsamen Singen und Musizieren führen, sowie Freude und Verständnis für musikalische Betätigung in der Bevölkerung wecken. Sie ergänzt den Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen, von denen sie unabhängig ist, durch Kern-, Lern- und Ergänzungsfächer, sowie durch Instrumentalvorstellungen an Regensburger Grund- und Hauptschulen. Dabei stellen die Kernfächer das Ziel der Sing- und Musikschule, gemeinsam zu singen und zu musizieren in den Vordergrund.
(3) Die musikalische Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenauslese und die Begabtenförderung, sowie vorberufliche und berufsfördernde Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben.
(4) Die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg vermittelt eine grundlegende musikalische Schulung. Dabei wird ein breites Spektrum musikalischer Erscheinungsformen berücksichtigt und angeboten.
(5) Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen die Grundfächer für Kinder, die Kernfächer, die instrumentalen und vokalen Lernfächer sowie die Ergänzungsfächer.