(1) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.
(2) Die Aufsichtspflicht der Sing- und Musikschule erstreckt sich nur auf die Zeit des Unterrichts.
(3) An der Schule kann ein Elternbeirat gebildet werden. Er besteht aus 5-7 Elternvertretern. Seine Aufgabe ist es, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten. Zu den Sitzungen des Elternbeirats ist außer der Schulleitung ein Vertreter der Stadt Regensburg einzuladen.
(4) Zu dieser Satzung gelten ergänzend die Bestimmungen der allgemeinen Schulordnung und die Bestimmung der jeweils geltenden Gebührensatzung.
(5) Änderung dieser Satzung oder der Gebührensatzung berechtigen den Schüler/die Schülerin oder dessen Personensorgeberechtigten zur Abmeldung zum Zeitpunkt des Eintretens der Änderung, wenn er von dieser Änderung betroffen wird. Gebühren werden in diesem Falle nur bis zu diesem Zeitpunkt fällig.