Auf das Erfordernis barrierefreier Stellplätze nach Art. 48 Abs. 2 Satz 4 BayBO und auch Rechtsverordnungen nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayBO (Sonderbauverordnungen) wird hingewiesen.
RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg
§ 9 RgbStS – Kfz-Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.
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„Was regelt § 9 RgbStS? Zitiere den Wortlaut.“