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Zitierfest

RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbStS – „Gefangene“ Stellplätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.

Sind Stellplätze für Kfz nur über einen davor liegenden Kfz-Stellplatz von der öffentlichen Verkehrsfläche aus zu erreichen (sog. gefangene Stellplätze), können diese ausnahmsweise dann zugelassen werden, wenn es sich um ein Einfamilienhaus (auch in Form eines Doppel- oder Reihenhauses) handelt und diese Stellplätze nicht auf andere Weise hergestellt werden können.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbStS? Zitiere den Wortlaut.“

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