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Zitierfest

RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbStS – Anzahl und Berechnung der Stellplätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.

(1) Ergibt sich im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens die Notwendigkeit, Stellplätze nachzuweisen, ist deren Anzahl anhand der in Anlage 1 beigefügten Richtzahlenliste zu ermitteln.

(2) Die Zahl an notwendigen Stellplätzen ist jeweils auf zwei Dezimalstellen zu ermitteln und anschließend nach möglicher Ermäßigung entsprechend § 5 nach kaufmännischen Grundsätzen zu runden und als ganze Zahl festzusetzen. Bei baulichen Anlagen mit mehreren Nutzungseinheiten oder unterschiedlichen Nutzungsarten erfolgt die Rundung erst nach Addition der für jede Nutzungseinheit und jede Nutzungsart notwendigen Stellplätze. Bei Nutzungsänderungen ist die Rundung nach Berücksichtigung des anzurechnenden Bestands vorzunehmen.

(3) Die Ermittlung erfolgt jeweils nach Nutzungseinheiten. Bei baulichen Anlagen, die unterschiedliche Nutzungsarten enthalten, wird die Zahl der notwendigen Stellplätze getrennt nach den jeweiligen Nutzungsarten ermittelt.

(4) Ist eine Nutzung nicht in der Anlage aufgeführt, ist die Zahl der notwendigen Stellplätze in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen zu ermitteln.

(5) Die Inanspruchnahme derselben Stellplätze durch zwei oder mehrere Nutzungen mit unterschiedlichen Betriebs-, Geschäfts- oder Öffnungszeiten (Wechselnutzung) kann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine oder nur geringfügige Überschneidungen der Stellplatzbenutzung auftreten und keine negativen Auswirkungen auf den Verkehr in der Umgebung zu erwarten sind.

(6) Bei nicht verfahrensfreien Änderungen und Nutzungsänderungen sind für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen (entsprechend Nrn. 1.4 und 1.5 der Richtzahlenliste), unabhängig von dem sich aus der Richtzahlenliste nach Anlage 1 ergebenden Bedarf, mindestens ein Fahrradstellplatz je Wohneinheit nachzuweisen; ausgenommen sind die in § 3 Satz 2 Halbsatz 2 genannten Vorhaben.

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