(1) Die nach § 4 ermittelte Anzahl erforderlicher Stellplätze kann ermäßigt werden, wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen dem aus den Richtzahlen rechnerisch ermittelten und dem tatsächlich zu erwartenden Bedarf besteht. Eine Ermäßigung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge kann durch ein Mobilitätskonzept erfolgen, welches geeignet ist, die Nachfrage der Bewohner bzw. der Nutzer der baulichen Anlage nach Stellplätzen für Kraftfahrzeuge zu reduzieren. Eine Ermäßigung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge hat in der Regel zu erfolgen, solange Mobilitätsbausteine nach den Anlagen 3 und 4 nachgewiesen und angewendet werden. In geeigneten Einzelfällen kann auch ein individuelles Mobilitätskonzept abweichend von den Anlagen 3 und 4 erstellt werden. Wird ein Mobilitätsbaustein angewandt oder ein Mobilitätskonzept erstellt, ist vom Bauherrn eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Regensburg abzugeben.
(2) Im Bereich der Zone I (Anlage 2) ist wegen der dort anzunehmenden guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln der aus den Richtzahlen errechnete Stellplatzbedarf um 20 % zu verringern. Vom fiktiven Stellplatzbestand ist ebenfalls ein Abzug von 20 % vorzunehmen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Anzahl notwendiger Fahrradabstellplätze.
(3) Werden außerhalb der Zone I (Anlage 2) bauliche Anlagen mit einem Radius von höchstens 300 m von Haltestellen des ÖPNV errichtet, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Hauptverkehrszeiten zwischen 6 Uhr und 9 Uhr sowie zwischen 16 Uhr und 18 Uhr durchschnittlich im 10-min-Takt oder öfter pro Richtung von öffentlichen Verkehrsmitteln angefahren werden, ist der aus den Richtzahlen errechnete Stellplatzbedarf um 20 % zu verringern. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Bei neuen Baugebieten sind dort geplante Buslinien bereits bei einer etwaigen Verringerung des Stellplatzbedarfs zu berücksichtigen, wenn deren Umsetzung hinreichend sicher ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Anzahl notwendiger Fahrradabstellplätze.