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Zitierfest

RgbStrReinVO · Straßenreinigungsverordnung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbStrReinVO – Wahrnehmung der Straßenreinigungspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.2011.

Von der Erfüllung der Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a) mit c) sind befreit die Eigentümer und die zur Nutzung von Grundstücken dinglich Berechtigten (§ 1 Abs. 1 Satz 2) für diejenigen Verkehrsflächen, die an die städtische Straßenreinigung angeschlossen sind.

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