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Zitierfest

RgbStrReinGebS · Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbStrReinGebS – Gebührenmaßstab

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.12.2006.

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr sind die Reinigungsfläche und die jeweilige Reinigungsklasse der öffentlichen Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der städtischen Straßenreinigung besteht.

(2) Reinigungsfläche und Reinigungsklasse ergeben sich aus der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbStrReinGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbStrReinGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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