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Zitierfest

RgbStatS · Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Regensburg (Statistikstellen-Satzung - StatS)

§ 3 RgbStatS – Aufgaben der Kommunalstatistik

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.07.1993.

Die Kommunalstatistik umfaßt folgende Aufgaben:

(1) Bearbeitung aller Fachfragen der Statistik

1) Förderung von Einheitlichkeit, Zuverlässigkeit und fachgerechtem Gebrauch bei der Nutzung der Statistik innerhalb der Verwaltung und bei der Durchführung von Geschäftsstatistiken durch andere Fachämter unter Beachtung spezialgesetzlicher Einzelregelungen.

2) Wahrnehmung der Verbindung zum statistischen Bundesamt und zu den statistischen Landesämtern, Mitwirkung in den einschlägigen Arbeitskreisen und im Statistischem Ausschuß des Deutschen Städtetages sowie im Verband Deutscher Städtestatistiker.

(2) Gewinnung und Beschaffung statistischer Daten

1) Vorbereitung und Durchführung der statistischen Erhebungen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

2) Durchführung von Sondererhebungen und kommunaler Umfragen sowohl für eigene Aufgaben als auch in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Stadt Regensburg.

3) Gewinnung statistischer Daten aus Verwaltungsverfahren. In Abstimmung mit den zuständigen anderen Dienststellen der Stadt Regensburg kann dies als Bestandteil eines automatisierten Verfahrens realisiert werden (s. a. § 7 (4) Ziff. 3).

4) Gewinnung statistischer Daten aus Unterlagen der Bundes- und Landesstatistik und anderer Stellen für Zwecke der Stadt Regensburg.

5) Unterstützung der Fachämter bei der Beschaffung und Aufbereitung statistischer Daten.

(3) Datenorganisation

1) Aufbau, Pflege und Dokumentation der für die statistische Aufgabenstellung erforderlichen Datensammlungen (Dateien) für nicht abschließend bestimmte statistische Auswertungszwecke sowie die Bereitstellung der Daten in bedarfsorientierter Form.

2) Pflege des für kleinräumige Datenbereitstellung erforderlichen räumlichen Bezugssystems unter Beachtung der Erfordernisse des räumlich funktionalen Ordnungssystems der Stadt.

3) Entwicklung von Schlüsselsystemen, Datenbeschreibungen und Datendokumentationen.

(4) Statistische Instrumente

1) Anwendung, Entwicklung, Pflege und Bereitstellung statistisch-methodischer Instrumente und Programme.

2) Aufbau und Betrieb statistischer Berichts- und Beobachtungssysteme, insbesondere zu Fragen der Bevölkerungsentwicklung, des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, des Umweltschutzes, des Standort- und Stadtimages und des Verkehrs.

(5) Auftragsstatistiken

1) Fachbezogene Auftragsstatistiken für Bund und Land sind von den jeweiligen Fachämtern selbst durchzuführen.

2) Die Statistikstelle ist Erhebungsstelle für amtliche Statistiken im Sinne des Art. 24 Abs. 3 BayStatG.

(6) Stadtforschung

1) Problembezogene Untersuchung der Stadt und ihrer Lebensbereiche, die darauf gerichtet ist, mit Hilfe der Statistik und mit Methoden der empirischen Sozialforschung fundierte Informationen über Strukturen und Entwicklungen, deren sachliche und räumliche Bezüge und Wirkungszusammenhänge als Planungs- und Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen. Sie dient dem wirksameren Einsatz der kommunalen Planungs- und Steuerungsinstrumente (z. B. Bauleitplanung, Infrastrukturplanung, Sozialplanung, Finanz- und Investitionsplanung).

2) Bereitstellung von Informationen über Beurteilungen, Erwartungen und Beziehungen der Bürger gegenüber der Stadt sowie der Wirkungen kommunalen Gestaltens (Umfragen), soweit nicht im Rahmen der Aufgabenerledigung bei anderen Dienststellen.

3) Analyse der Ergebnisse statistischer Erhebungen und Umfragen.

4) Fachliche Mitwirkung an der kommunalen Entwicklungsplanung einschließlich der Fach- und Bereichsplanungen.

(7) Beratung

Beratung und Unterstützung anderer Ämter beim Einsatz statistischer Daten und Methoden für fachbezogene statistische Untersuchungen sowie bei der Konzeptionierung von Erhebungen und Analysen.

(8) Vergabe von Aufträgen

Mitwirkung bei der Vergabe von Aufträgen der gesamten Verwaltung an Dritte, soweit Fragen der Statistik und Stadtforschung berührt werden.

(9) Veröffentlichungen

Laufende Information des Stadtrates, seiner Ausschüsse, der Verwaltung und der Öffentlichkeit durch periodische statistische Berichte und Sonderveröffentlichungen zur Statistik und Stadtforschung.

(10) Auskünfte

Erteilung allgemeiner statistischer Auskünfte soweit städtische Belange berührt sind.

(11) Informationssystem

Aufbau, Betrieb und Pflege des statistischen Informationssystems der Stadt Regensburg.

(12) Interkommunale Zusammenarbeit

Förderung kommunalstatistischer Interessen und Mitwirkung im Rahmen interkommunaler Kooperationsformen zur Standardisierung, fachlich-inhaltlicher Weiterentwicklung und datenverarbeitungstechnischen Rationalisierung der Aufgaben von Statistik und Stadtforschung.

(13) Wahlstatistik

Außer einer allgemeinen Auswertung und Analyse von Wahlergebnissen (Art. 24 Abs. 3 BayStatG) können auch Wahlsonderauswertungen für geeignete Stimmbezirke und Wähler nach Geschlecht und Altersgruppen (Art. 40a GWG) durchgeführt werden.

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