Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

§ 3 RgbStadtratGO – Verhältnis des Verwaltungsbeirats/der Verwaltungsbeirätin zur Stadtverwaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.

(1) Der Verwaltungsbeirat/Die Verwaltungsbeirätin verkehrt, nach Maßgabe der Dienstanweisungen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, in der Regel mit der Leitung desjenigen Amtes der Stadtverwaltung, dem das betreffende Wirkungsgebiet verwaltungsmäßig unmittelbar untersteht.

(2) Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadtverwaltung kommen dem Verwaltungsbeirat/der Verwaltungsbeirätin nicht zu. Der Verwaltungsbeirat/Die Verwaltungsbeirätin ist nicht Vorgesetzter/Vorgesetzte oder Dienstvorgesetzter/Dienstvorgesetzte von städt. Beamten/Beamtinnen oder Beschäftigten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbStadtratGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbStadtratGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten