1) Die Stiftung wird von der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten.
2) Die Vergabe der Stiftungsmittel bis zu einem Betrag von 2.000 Euro obliegt der Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin.
3) Stiftungszuwendungen ab einem Betrag von 2.000 Euro werden festgelegt von einem Beirat, bestehend aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der Stadtbau-GmbH Regensburg und dessen Vertreter/deren Vertreterin bzw. dem jeweiligen Vertreter/der jeweiligen Vertreterin im Amt und zwei Stadtratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg angehören müssen.