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Zitierfest

RgbStadtbauS · Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg

§ 5 RgbStadtbauS – Stiftungsorgane und Stiftungsverwaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.04.1986.

1) Die Stiftung wird von der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten.

2) Die Vergabe der Stiftungsmittel bis zu einem Betrag von 2.000 Euro obliegt der Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin.

3) Stiftungszuwendungen ab einem Betrag von 2.000 Euro werden festgelegt von einem Beirat, bestehend aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der Stadtbau-GmbH Regensburg und dessen Vertreter/deren Vertreterin bzw. dem jeweiligen Vertreter/der jeweiligen Vertreterin im Amt und zwei Stadtratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg angehören müssen.

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