Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die Stadt Regensburg, die es einer dem Stiftungszweck entsprechender Weise oder ersatzweise für andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
RgbStadtbauS · Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg
§ 6 RgbStadtbauS – Anfallsberechnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.04.1986.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbStadtbauS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 RgbStadtbauS? Zitiere den Wortlaut.“