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Zitierfest

RgbStadtbauS · Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg

§ 6 RgbStadtbauS – Anfallsberechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.04.1986.

Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die Stadt Regensburg, die es einer dem Stiftungszweck entsprechender Weise oder ersatzweise für andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbStadtbauS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbStadtbauS? Zitiere den Wortlaut.“

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