1) Das Grundstockvermögen beträgt nach dem Stand vom 31.12.2014 insgesamt 158.387 Euro. Es muss in seinem Bestand nicht erhalten werden, sondern kann nach Maßgabe der Entscheidungen der Stiftungsorgane für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden bis es aufgebraucht ist.
2) Die Erweiterung des Grundstockvermögens (Eigenkapitalausstattung der Stiftung) kann auch in Form von Zustiftungen erfolgen.