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Zitierfest

RgbSportbeiratGO · Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat)

§ 3 RgbSportbeiratGO – Arbeitsausschuss

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.06.2016.

(1) Das Plenum wählt in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit 9 Mitglieder des Arbeitsausschusses, davon 8 Mitglieder aus Sportvereinen und 1 Mitglied aus Schützenvereinen für die Dauer von 3 Jahren. Sollte während dieser Wahlperiode ein Mitglied verhindert sein oder ausfallen, bestimmt die Institution, der das Mitglied angehört, einen Vertreter/eine Vertreterin als Ersatz. Die erste Sitzung beruft die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister ein.

Dem Arbeitsausschuss gehören als weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder an:

1) der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin

2) der/die für Sport zuständige Referentin/Referent

3) der/die Leiter/in des Amts für Sport und Freizeit

4) zusätzlich können auf Wunsch der Mehrheit der Mitglieder Experten geladen werden.

(2) Der Arbeitsausschuss wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung nach seiner Wahl

1) einen Sprecher/eine Sprecherin sowie

2) einen stellvertretenden Sprecher/eine stellvertretende Sprecherin in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(3) Der Sprecher/die Sprecherin vertritt den Arbeitsausschuss nach außen und vollzieht die Beschlüsse im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister.

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