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Zitierfest

RgbSportbeiratGO · Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat)

§ 2 RgbSportbeiratGO – Plenum

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.06.2016.

(1) Der Beirat zur Förderung des Sports besteht aus dem Plenum und dem Arbeitsausschuss.

(2) Dem Plenum gehören je ein Delegierter/eine Delegierte der Verbände, Vereine und Behörden an, die sich nicht nur vorübergehend mit Fragen des Sports befassen und im Stadtgebiet Regensburg gemeldet sind. Beratend gehören dem Plenum jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, ein Vertreter/eine Vertreterin des Integrationsbeirates und ein Vertreter/eine Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderung an.

(3) Das Plenum wird jährlich mindestens einmal von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt, die/der gleichzeitig den Vorsitz führt, einberufen. Der/die Oberbürgermeister/in wird im Verhinderungsfall durch den/die für den Sport zuständigen Referenten/in vertreten. Eine weitere Plenumssitzung wird innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung einberufen, wenn dies unter Angabe von Gründen schriftlich von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Beirates oder vom Arbeitsausschuss beantragt wird.

(4) Im Plenum berichtet der Arbeitsausschuss über seine Tätigkeit.

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