(1) Der Beirat zur Förderung des Sports arbeitet mit dem Ziel, die Belange der Sportvereine und der sporttreibenden Bürgerinnen/Bürger zu fördern.
(2) Der Beirat gibt Anregungen und Empfehlungen auf dem Gebiet der Sportförderung. Als sachverständiges Gremium steht er insbesondere den Dienststellen der Stadt Regensburg, die im Bereich der Sportförderung tätig sind, beratend zur Seite.
(3) Die Tätigkeit im Beirat zur Förderung des Sports ist ehrenamtlich. Die Geschäftsführung obliegt dem Amt für Sport und Freizeit der Stadt Regensburg.