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Zitierfest

RgbSpeisederS · Satzung der Maria Speiseder Stiftung

§ 4 RgbSpeisederS – Stiftungsvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

(1) Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es besteht aus einem Kapitalvermögen in Höhe von 524.585,27 € nach dem Stand 31.12.2020.

(2) Zuwendungen zum Stiftungsvermögen sind zulässig. Sonstige Zuwendungen ohne Zweckbestimmung, z. B. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbSpeisederS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbSpeisederS? Zitiere den Wortlaut.“

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