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Zitierfest

RgbSpeisederS · Satzung der Maria Speiseder Stiftung

§ 3 RgbSpeisederS – Einschränkungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

(1) Die Maria Speiseder Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergünstigungen begünstigen.

(2) Auf die Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht kein Rechtsanspruch.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbSpeisederS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbSpeisederS? Zitiere den Wortlaut.“

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