(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung armer Einwohnerinnen und Einwohner beider Konfessionen der Stadt Regensburg.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Einzelfallhilfen an Bedürftige.
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.