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Zitierfest

RgbSpeisederS · Satzung der Maria Speiseder Stiftung

§ 2 RgbSpeisederS – Stiftungszweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung armer Einwohnerinnen und Einwohner beider Konfessionen der Stadt Regensburg.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Einzelfallhilfen an Bedürftige.

(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

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„Was regelt § 2 RgbSpeisederS? Zitiere den Wortlaut.“

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