Die Stadt Regensburg richtet eine geschäftsführende Stelle für den Sicherheitsbeirat ein.
RgbSiS · Sicherheitsbeiratssatzung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbSiS – Geschäftsführende Stelle
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.07.1997.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbSiS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 RgbSiS? Zitiere den Wortlaut.“