(1) Der Sicherheitsbeirat verfügt über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel.
(2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.
RgbSiS · Sicherheitsbeiratssatzung der Stadt Regensburg
(1) Der Sicherheitsbeirat verfügt über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel.
(2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.
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