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Zitierfest

RgbSiS · Sicherheitsbeiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbSiS – Rechte des Sicherheitsbeirates

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.07.1997.

(1) Beschlüsse des Sicherheitsbeirates sind zügig zu behandeln, soweit ihnen nicht bereits vorher entsprochen worden ist.

(2) Dem Sicherheitsbeirat soll bei seinen Aufgabenbereich berührenden Fragen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbSiS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbSiS? Zitiere den Wortlaut.“

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