(1) Beschlüsse des Sicherheitsbeirates sind zügig zu behandeln, soweit ihnen nicht bereits vorher entsprochen worden ist.
(2) Dem Sicherheitsbeirat soll bei seinen Aufgabenbereich berührenden Fragen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
RgbSiS · Sicherheitsbeiratssatzung der Stadt Regensburg
(1) Beschlüsse des Sicherheitsbeirates sind zügig zu behandeln, soweit ihnen nicht bereits vorher entsprochen worden ist.
(2) Dem Sicherheitsbeirat soll bei seinen Aufgabenbereich berührenden Fragen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
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