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Zitierfest

RgbSCBS · Smart-City-Beiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbSCBS – ABSTIMMUNG

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2022.

(1) Beschlüsse des Smart-City-Beirates werden in Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Sprecherin/des Sprechers. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Online-Abstimmungen sind zulässig. Für die Arbeitsgruppensitzungen zu Themen-schwerpunkten gilt dasselbe; hier entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme der Themenpatin/des Themenpaten.

(2) Diskussion und Stimmabgabe sowie die Teilnahme im Wege der Bild- und Ton-übertragung sind zulässig. Über die zu nutzende Technik der Bild- und Tonübertragung entscheidet der Vorsitz in Abstimmung mit der geschäftsführenden Stelle.

(3) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm/ihr selbst oder einer von ihm/ihr kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann (Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung gilt entsprechend). Im Zweifelsfall entscheidet der Smart-City-Beirat mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, ob die Voraussetzungen zum Ausschluss von der Sitzungsteilnahme vorliegen.

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