(1) Anträge oder Themen, die in einer Sitzung des Smart-City-Beirates oder von den Themenpatinnen/Themenpaten und deren Arbeitsgruppen behandelt werden sollen, sind mit schriftlicher Begründung spätestens 5 Tage vor der Sitzung des Smart-City-Beirates bzw. der Sitzung der Arbeitsgruppe bei der geschäftsführenden Stelle (s. § 11 Abs. 1) einzureichen.
(2) Der Smart-City-Beirat bzw. die Themenpatinnen/Themenpaten entscheiden darüber, ob später eingegangene Anträge oder mündliche Anträge behandelt werden.