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Zitierfest

RgbSCBS · Smart-City-Beiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 8 RgbSCBS – ANTRÄGE

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2022.

(1) Anträge oder Themen, die in einer Sitzung des Smart-City-Beirates oder von den Themenpatinnen/Themenpaten und deren Arbeitsgruppen behandelt werden sollen, sind mit schriftlicher Begründung spätestens 5 Tage vor der Sitzung des Smart-City-Beirates bzw. der Sitzung der Arbeitsgruppe bei der geschäftsführenden Stelle (s. § 11 Abs. 1) einzureichen.

(2) Der Smart-City-Beirat bzw. die Themenpatinnen/Themenpaten entscheiden darüber, ob später eingegangene Anträge oder mündliche Anträge behandelt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbSCBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbSCBS? Zitiere den Wortlaut.“

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