(1) Über die Sitzungen des Smart-City-Beirates werden durch die geschäftsführende Stelle (s. §11 Abs. 1) Niederschriften gefertigt, die von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen sind und den jeweiligen Mitgliedern zugeleitet werden. Schriftliche Anträge sind auf Wunsch der beantragenden Person in das Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn gegen ihren Inhalt in der auf die Zuleitung der Niederschrift folgenden Sitzung des Smart-City-Beirats keine Einwendungen erhoben werden.
(2) Über die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden durch die jeweiligen Themenpatin-nen/Themenpaten (s. §5 Abs. 2) Niederschriften gefertigt, die von diesen oder ihren Stellvertretungen zu unterzeichnen sind und den Mitgliedern zugeleitet werden. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn gegen ihren Inhalt in der auf die Zuleitung der Niederschrift folgenden Sitzung der Arbeitsgruppe keine Einwendungen erhoben werden.