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Zitierfest

RgbSCBS · Smart-City-Beiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 11 RgbSCBS – GESCHÄFTSFÜHRENDE STELLE UND HAUSHALTSMITTEL

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2022.

(1) Für die organisatorischen Belange des Smart-City-Beirates wird eine geschäfts-führende Stelle eingerichtet. Geschäftsführende Stelle für den Smart-City-Beirat ist das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen, Stabsstelle Smart-City.

(2) Dem Beirat werden seitens der Stadt Regensburg angemessene Haushaltsmittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.

(3) Die geschäftsführende Stelle gewährleistet den ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Smart-City-Beirats. Aufgabe der geschäftsführenden Stelle ist es, die Vorsitzende/den Vorsitzenden bei der Sitzungsleitung zu unterstützen. Die geschäftsführende Stelle sorgt ferner für den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Gremien und der Verwaltung. Sie unterstützt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen bzw. Arbeitsgruppen. Die geschäftsführende Stelle ist verantwortlich für die Protokollierung der Beiratssitzungen.

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