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Zitierfest

RgbSCBS · Smart-City-Beiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbSCBS – EHRENAMT, SORGFALTSPFLICHT

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 12.12.2022.

(1) Die Tätigkeit der Mitglieder des Smart-City-Beirats ist ehrenamtlich. Die stimmbe-rechtigten Beiratsmitglieder erhalten pro Jahr ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 4 Sitzungen des Beirats. Die Mitglieder der zu den Themenschwerpunkten eingerichteten Arbeitsgruppen erhalten darüber hinaus pro Jahr ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen der Arbeitsgruppen. Die Sprecherin/der Sprecher des Smart-City-Beirats (§ 3 Abs. 6) erhält zudem eine monatliche Entschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes und der monatlichen Entschädigung regelt § 3 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997.

(2) Die Mitglieder des Smart-City-Beirats sind verpflichtet, die Aufgaben des Beirats unparteiisch, auf das Gemeinwohl ausgerichtet und nach besten Kräften wahrzu-nehmen. Zu diesen Aufgaben der Mitglieder gehört auch die Teilnahmen an den Sitzungen des Beirats.

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