(1) Die Tätigkeit der Mitglieder des Smart-City-Beirats ist ehrenamtlich. Die stimmbe-rechtigten Beiratsmitglieder erhalten pro Jahr ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 4 Sitzungen des Beirats. Die Mitglieder der zu den Themenschwerpunkten eingerichteten Arbeitsgruppen erhalten darüber hinaus pro Jahr ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen der Arbeitsgruppen. Die Sprecherin/der Sprecher des Smart-City-Beirats (§ 3 Abs. 6) erhält zudem eine monatliche Entschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes und der monatlichen Entschädigung regelt § 3 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997.
(2) Die Mitglieder des Smart-City-Beirats sind verpflichtet, die Aufgaben des Beirats unparteiisch, auf das Gemeinwohl ausgerichtet und nach besten Kräften wahrzu-nehmen. Zu diesen Aufgaben der Mitglieder gehört auch die Teilnahmen an den Sitzungen des Beirats.