(1) Damit sich der Smart-City-Beirat spezifischer mit einzelnen Themenfeldern auseinandersetzen kann, können von ihm einzelne Themenschwerpunkte mit dazugehörigen Arbeitsgruppen gebildet werden. In Betracht kommen Themenschwerpunkte wie Technologie, Stadtgesellschaft, Ethik oder Verantwortung.
Der Smart-City-Beirat entscheidet hierüber in offener Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit in einer seiner Sitzungen mittels Beschlussfassung.
(2) Hat der Smart-City-Beirat in einer Sitzung beschlossen, einen Themenschwerpunkt mit einer dazugehörigen Arbeitsgruppe zu bilden, dann wählt er in derselben Sitzung aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit pro Themenschwerpunkt eine Themenpatin/einen Themenpaten sowie deren Stellvertretungen für die Dauer von drei Jahren. Bei Stimmengleichheit entscheidet abweichend von § 9 Abs. 1 Satz 2 das Los. Die Wiederwahl ist zulässig.
Des Weiteren richtet der Smart-City-Beirat im Einvernehmen mit den Themenpatinnen/Themenpaten sowie deren Stellvertretungen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten eine Arbeitsgruppe ein. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen werden vom Smart-City-Beirat in Abstimmung mit der geschäftsführenden Stelle aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder bestimmt. Vertreter städtischer Dienststellen sowie weitere Personen oder Sachverständige können durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einzelfallbezogen bei Bedarf hinzugezogen oder – sofern erforderlich – für Arbeitsgruppen kooptiert werden.
(3) Die Themenpatinnen /Themenpaten dokumentieren die in den Themenschwerpunkten und Arbeitsgruppen gewonnenen Erkenntnisse und berichten hierüber in den Sitzungen des Smart-City-Beirates.