(1) Dem Smart-City-Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter folgender im Stadtgebiet von Regensburg wirkender Institutionen und Einrichtungen an:
1) Architekturkreis Regensburg e. V.
2) Artificial Intelligence Regensburg
3) BioPark Regensburg GmbH
4) Cluster Mobility & Logistics
5) das Stadtwerk Regensburg GmbH
6) Digitale Gründerinitiative Oberpfalz
7) Energieagentur Regensburg e. V.
8) Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
9) Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/ Kelheim
10) IT-Sicherheitscluster e. V.
11) Kulturviertel Regenburg e. V.
12) MINT Labs Regensburg e. V.
13) Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
14) R-KOM GmbH & Co. KG
15) R-Tech GmbH
16) Regensburg Tourismus GmbH (RTG)
17) REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG
18) Regensburger Verkehrsverbund GmbH
19) Stadtbau-GmbH Regensburg
20) Strategische Partnerschaft Sensorik e. V.
21) Theater Regensburg A. d. ö. R.
22) Universität Regensburg
23) Binary Kitchen e. V.
(2) Personen oder Sachverständige aus Smart City relevanten Bereichen oder Vertreter städtischer Dienststellen sowie auch Mitglieder städtischer Beiräte können einzelfallbezogen bei Bedarf durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden zu den Sitzungen des Smart-City-Beirats hinzugezogen oder – so erforderlich – für Arbeitsgruppen kooptiert werden.
Regelmäßig zu den Beiratssitzungen hinzugezogen werden kann jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der folgenden städtischen Dienststellen:
1) Abteilung IT-Strategie, eGovernment und Smart City des Amtes für Information und Kommunikationstechnik
2) Abteilung Wissenschaft, Technologie und Cluster des Amtes für Wirtschaft und Wissenschaft
3) Amt für Stadtentwicklung
4) Datenschutzbeauftragte/r
5) die Smart-City-Koordinatorin/der Smart-City-Koordinator oder ein von ihr/ihm bestimmte/r Vertreterin/Vertreter
6) Informationssicherheitsbeauftragte/r
7) Inklusionsbeauftragte/r
8) Koordinatorin/Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
9) Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen
10) Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz
Die hinzugezogenen Personen und Vertreter städtischer Dienststellen werden durch die Hinzuziehung nicht zu Mitgliedern des Smart-City-Beirats.
(3) Die in Abs. 1 aufgezählten Institutionen und Einrichtungen benennen der geschäftsführenden Stelle (§ 11 Abs. 1) jeweils die Vertreterin/den Vertreter, die bzw. der von ihnen als stimmberechtigtes Mitglied in den Smart-City-Beirat entsendet wird. Bei mehr als je einem Vorschlag entscheidet die Vorsitzende/der Vorsitzende über die Besetzung.
(4) Die Stadt Regensburg wird im Smart-City-Beirat durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister oder einer/einen von ihr/ihm benannten Vertreterin/Vertreter vertreten. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm benannte Vertreterin/Vertreter gehört dem Smart-City-Beirat als beratendes Mitglied an.
(5) Den Vorsitz im Smart-City-Beirat führt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg oder ein in ihrem/seinem Auftrag bestellte Vertreterin/bestellter Vertreter. Die erste Sitzung beruft die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ein.
(6) Der Smart-City-Beirat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in der ersten Sitzung eine Sprecherin/einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. Wiederwahl in Folge ist möglich.
(7) Der Sprecher/die Sprecherin vertritt den Smart-City-Beirat nach außen.
(8) Die Amtszeit des Smart-City-Beirates dauert vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas für die Stadt Regensburg zunächst auf unbestimmte Zeit an. Eine zeitliche Befristung und Auflösung ist im Nachhinein möglich. Hierüber entscheidet der Stadtrat.